Altöl, Getriebeöle, Bremsflüssigkeit
ACHTUNG! Wer nicht eingeloggt ist, erhält keine Auswertung! Wer die Auswertungsfunktion nutzen will, muss anonym oder personalisiert angemeldet sein (Login | Datenschutz). Als Unternehmer oder Betriebsbeauftragter sind Sie verpflichtet, Nachweise über die ordnungsgemäße Entsorgung zu führen. Die entsprechenden schriftlichen Nachweise, in der Regel die Übernahmescheine im Zusammenhang mit dem Sammelentsorgungsnachweisverfahren, muss der Betrieb aufbewahren.Es ist sinnvoll, sich den Sammelentsorgungsnachweis ihres Entsorgers vorlegen zu lassen und diesen als Kopie mit dem Übernahmeschein abzuheften. |