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Altbatterien

Schadstoffhaltige Gerätebatterien werden als gefährlicher Abfall zur vorrangigen stofflichen Verwertung eingestuft und sind dementsprechend einer Verwertung zuzuführen.
Führen Sie im Betrieb anfallende, alte Gerätebatterien einem Rücknahme- und Verwertungssystem zu?
ACHTUNG! Wer nicht eingeloggt ist, erhält keine Auswertung! Wer die Auswertungsfunktion nutzen will, muss anonym oder personalisiert angemeldet sein (Login | Datenschutz).
Alle Batterien und Akkus sind herstellerseitig mit dem Symbol der „durchgestrichenen Abfalltonne“ gekennzeichnet. Viele enthalten Schwermetalle, wie Cadmium, Blei oder Quecksilber. Sie dürfen nicht mit dem Restabfall entsorgt werden.

Wer Gerätebatterien gewerblich für Endnutzer anbietet ist verpflichtet, Altbatterien kostenlos zurückzunehmen. Diese Rücknahmeverpflichtung bezieht sich allerdings nur auf das eigene Sortiment und verbraucherübliche Mengen. Die Batterien sind entsprechend getrennt zu sammeln und der Verwertung zuzuführen. Sie dürfen nicht in den hausmüllähnlichen Gewerbeabfall gegeben werden.

Es gibt diesbezüglich verschiedene Rücknahmesysteme, an denen sich die Hersteller beteiligen. Alternativ bieten einige Hersteller herstellereigene Rücknahmesysteme an.

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