Frostschutzmittel, Kühlerflüssigkeit
ACHTUNG! Wer nicht eingeloggt ist, erhält keine Auswertung! Wer die Auswertungsfunktion nutzen will, muss anonym oder personalisiert angemeldet sein (Login | Datenschutz). Kühlflüssigkeiten enthalten neben Korrosionsinhibitoren weitere gefährliche Stoffe, die sich durch die thermische Belastung während der Betriebszeit anreichern. Daher sind die gebrauchten Kühlflüssigkeiten als gefährlicher Abfall zu entsorgen. Der entsprechende Nachweis, in der Regel der Übernahmeschein im Rahmen des Sammelentsorgungsverfahrens, muss vom Unternehmen aufbewahrt werden. Damit Kühlflüssigkeiten für ihren ursprünglichen Zweck wieder aufbereitet werden können, sind diese in Werkstätten getrennt zu sammeln. |