KreislaufwirtschaftsgesetzDas Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) - "Gesetz zur Förderung der Kreislaufwirtschaft und Sicherung der umweltverträglichen Bewirtschaftung von Abfällen" - legt besonderen Wert auf die Schonung unserer natürlichen Ressourcen durch Vermeidung und Verwertung von Abfällen und ihre umweltverträgliche Beseitigung. Nach den Grundsätzen des Kreislaufwirtschaftsgesetzes sind
Abfallschlüssel / Abfallarten Nach der Abfallverzeichnisverordnung (AVV) ist jeder einzelnen Abfallart eine 6-stellige Schlüsselziffer und eine bestimmte Abfallbezeichnung zugeordnet. Eine Aufzählung sämtlicher Abfallschlüssel finden Sie in der Liste „Abfallschlüssel der AVV“. Abfallwirtschaftskonzepte und –bilanzen Seit dem 01.07.2005 ist die Pflicht für Abfallerzeuger zur Aufstellung von Abfallwirtschaftskonzepten und –bilanzen weggefallen. Trotzdem empfehlen wir allen Unternehmen diese Instrumente eines zeitgemäßen Abfallmanagements weiterzuführen, um Schwachstellen bei der Abfallentsorgung und Kosteneinsparpotentiale schneller zu erkennen. Bei der rheinland-pfälzischen Sonderabfall-Management-Gesellschaft (SAM) können Sie kostenlose Musterformulare und Merkblätter für die Erstellung von Bilanzen und Konzepten erhalten. Hier die Adresse: (http://www.sam-rlp.de/ ) Gewerbeabfallverordnung Die Gewerbeabfallverordnung (GewAbfV) ist seit 01. Januar 2003 in Kraft. Sie regelt die Entsorgung insbesondere von gewerblichen Siedlungsabfällen sowie Bau- und Abbruchabfällen. Sie bestimmt unter anderem, dass bestimmte Abfallstoffe im Betrieb getrennt gehalten werden müssen, damit eine hochwertige Verwertung möglich ist. Des Weiteren werden Anforderungen an die Vorbehandlung der Abfälle gestellt. |