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Kreislaufwirtschaftsgesetz

Das Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) - "Gesetz zur Förderung der Kreislaufwirtschaft und Sicherung der umweltverträglichen Bewirtschaftung von Abfällen" - legt besonderen Wert auf die Schonung unserer natürlichen Ressourcen durch Vermeidung und Verwertung von Abfällen und ihre umweltverträgliche Beseitigung. Nach den Grundsätzen des Kreislaufwirtschaftsgesetzes sind
  • Abfälle in erster Linie zu vermeiden,
  • in zweiter Linie stofflich oder energetisch zu verwerten oder
  • zu beseitigen, falls sie nicht verwertet werden können bzw. die Beseitigung umweltverträglicher als die Verwertung ist.
Um die Entsorgungswege bestimmter Abfallarten überwachen zu können, wurden die Abfälle vom Gesetzgeber eingeteilt in
  • "gefährliche Abfälle" und
  • "nicht gefährliche Abfälle".
In der Abfallverzeichnisverordnung (AVV) können Sie die als gefährlich eingestuften Abfälle leicht erkennen: Gefährliche Abfälle sind durch einen Stern hinter dem Abfallschlüssel gekennzeichnet, nicht gefährliche Abfälle sind nicht mit dem Stern markiert. Daneben werden die Abfälle auch noch in Abfälle "zur Verwertung" oder "zur Beseitigung" eingeteilt. Diese Einteilung kann jedoch nur unter Betrachtung des konkreten Abfalls und des konkreten Entsorgungsvorganges vorgenommen werden. Schematisch dargestellt ergibt sich daraus folgende Einteilung der Abfälle:

Abfallschlüssel / Abfallarten Nach der Abfallverzeichnisverordnung (AVV) ist jeder einzelnen Abfallart eine 6-stellige Schlüsselziffer und eine bestimmte Abfallbezeichnung zugeordnet. Eine Aufzählung sämtlicher Abfallschlüssel finden Sie in der Liste „Abfallschlüssel der AVV“.

Abfallwirtschaftskonzepte und –bilanzen
Seit dem 01.07.2005 ist die Pflicht für Abfallerzeuger zur Aufstellung von Abfallwirtschaftskonzepten und –bilanzen weggefallen. Trotzdem empfehlen wir allen Unternehmen diese Instrumente eines zeitgemäßen Abfallmanagements weiterzuführen, um Schwachstellen bei der Abfallentsorgung und Kosteneinsparpotentiale schneller zu erkennen.

Bei der rheinland-pfälzischen Sonderabfall-Management-Gesellschaft (SAM) können Sie kostenlose Musterformulare und Merkblätter für die Erstellung von Bilanzen und Konzepten erhalten.
Hier die Adresse: (http://www.sam-rlp.de/ )

Gewerbeabfallverordnung

Die Gewerbeabfallverordnung (GewAbfV) ist seit 01. Januar 2003 in Kraft. Sie regelt die Entsorgung insbesondere von gewerblichen Siedlungsabfällen sowie Bau- und Abbruchabfällen. Sie bestimmt unter anderem, dass bestimmte Abfallstoffe im Betrieb getrennt gehalten werden müssen, damit eine hochwertige Verwertung möglich ist. Des Weiteren werden Anforderungen an die Vorbehandlung der Abfälle gestellt.
 Webcode: Z22H
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