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Selbstauskunft - Abfälle - SGU-Leitfaden - Rheinland-Pfalz
Abfälle begegnen Ihnen heute überall. Privat wie in Ihrem Betrieb. Dabei stellt sich zunächst einmal die Frage:
Was sind Abfälle?
- Abfälle im Sinne des Kreislaufwirtschaftsgesetzes (KrWG) sind alle beweglichen Sachen, derer man sich entledigt oder entledigen will (Subjektiver Abfallbegriff) sowie
- die beweglichen Sachen, derer man sich entledigen muss (Objektiver Abfallbegriff), weil sie von ihrem Besitzer nicht mehr genutzt werden (bzw. nicht mehr genutzt werden können), und ihre Entsorgung zur Wahrung des Wohls der Allgemeinheit aufgrund des von der Sache ausgehenden Gefahrenpotenzials geboten ist.
Beispiel: Einen funktionierenden Kugelschreiber kann man so lange benutzen, wie man möchte. Sobald man ihn in den Mülleimer wirft, ist er Abfall. Man kann ihn jedoch genauso gut solange behalten, wie man will (Subjektiver Abfallbegriff). Wenn jedoch Altöl anfällt, handelt es sich um Abfall, der einer geordneten Entsorgung zugeführt werden muss (Objektiver Abfallbegriff).
Der Ratgeber "Abfälle" behandelt die wichtigsten Aspekte in Sachen Umgang, Lagerung, Klassifizierung und Entsorgung von Abfällen. Die Arbeit mit diesem Ratgeber unterstützt Sie im Aufbau des ganzheitlichen Sicherheits-, Gesundheits- und Umweltschutzsystems für Ihren Betrieb.
Ferner finden Sie unter "Kreislaufwirtschaftsgesetz" die rechtlichen Vorgaben, die die Grundlage für die Klassifizierung und die Entsorgung bilden.
Nützlich sind auch die Abfallberatungen der Wirtschaftskammern.
Das Modul Abfall enthält folgende Ratgeber: | |