Fleischvertrieb
ACHTUNG! Wer nicht eingeloggt ist, erhält keine Auswertung! Wer die Auswertungsfunktion nutzen will, muss anonym oder personalisiert angemeldet sein (Login | Datenschutz). Laut Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuch (LFGB) zählen Lebensmittelverpackungen zu den Bedarfsgegenständen. Für Verpackungen gilt:
Unser Tipp: Verpackungsmaterial, das für Lebensmittel geeignet ist, muss mit dem LE-Zeichen gemäß EU-Recht (Glas und Gabel stilisiert) gekennzeichnet sein. Fragen Sie hierzu ggf. Ihren Verpackungslieferanten. |