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Schlachtung

Bei der Schlachtung gibt es Anforderungen an die Hygiene, die über die Maßnahmen von fleischverarbeitenden Betrieben, die nicht selbst schlachten, hinausgehen.
Schlachten Sie selbst?
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Die Paragraphen 11-12a Tierische Lebensmittel-Hygieneverordnung (Tier-LMHV) geben den rechtlichen Rahmen für die gewerbliche Schlachtung vor.
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