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Schädlingsbekämpfung

In Bereichen, in denen mit Lebensmitteln gearbeitet wird, ist immer mit Schädlingsbefall zu rechnen. Der Gesetzgeber schreibt daher vorbeugende Maßnahmen vor.
Haben Sie Maßnahmen zur Vorbeugung von Schädlingsbefall getroffen?
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Die Verhütung des Eindringens von Schädlingen in die Betriebsräume sowie die Bekämpfung von Schädlingen, die bereits in die Betriebsräume eingedrungen sind, sind gesetzlich vorgeschrieben.

Nachfolgende Punkte sind entsprechend zu berücksichtigen:
  • Bauliche Mängel wie Risse und Ritzen in der Wand, schadhafte Abdichtungen, lose Kacheln oder abgebröckelte Fugen usw. sind zu beseitigen, um Verstecke und Nistmöglichkeiten der Schädlinge einzuschränken. Geräte, Maschinen und Möbel sollten nicht flächig an der Wand oder auf dem Boden aufgestellt werden. Ein gewisser Abstand ist wichtig für die Rundumreinigung.
  • Produktions-, Lager- und Sozialräume sowie Geräte müssen regelmäßig gereinigt  werden. Lebensmittelreste in Maschinen oder am Boden ziehen Ungeziefer an, da sie Schädlingen als Nahrungslieferanten und Brutstätten dienen.
  • Betriebsräume sollten nicht zu warm sein, eine gute Belüftung sollte möglich sein. Niedrige Temperatur und geringe Luftfeuchtigkeit schränken die Vermehrungsmöglichkeiten von Schädlingen ein.
  • Die Lagerung von Rohstoffen und Lebensmitteln muss in verschließbaren Kisten, Kartons oder Behältnissen erfolgen.
  • An Fenstern und Lüftungskanälen müssen Fliegengitter angebracht werden.
  • An besonders kritischen Stellen sollten automatisch schließende Türen und Luftschranken mit elektrischen Licht-Fliegenfallen angebracht sein. Gegebenenfalls beraten die Hersteller dieser Geräte.
  • Das Aufstellen von Mause- und Rattenfallen sowie von Ultraschallgeräten zur Nagervertreibung darf nur von Fachfirmen durchgeführt werden. Verantwortlich für die Aufstellung ist stets der Unternehmer.
  • Keller und Böden sollten entrümpelt und sauber gehalten werden.
  • Bei Lagerung von Backwaren im Freien sind Maßnahmen gegen die Verunreinigungen der Ware durch Vögel zu treffen. Durch Anbringung von Netzen und Drähten sollten Rast- und Nistmöglichkeit verhindert werden. Ebenso sollten keine Nahrungsmittelabfälle wie Brotreste auf dem Betriebsgelände verfüttert werden.
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