Zulassung nach Hygienerecht
ACHTUNG! Wer nicht eingeloggt ist, erhält keine Auswertung! Wer die Auswertungsfunktion nutzen will, muss anonym oder personalisiert angemeldet sein (Login | Datenschutz). Betriebe, die unter die Verordnung zu spezifischen Hygienevorschriften für Lebensmittel tierischen Ursprungs fallen, benötigen unter Umständen eine EU-Zulassung. Es bestehen gegebenenfalls räumliche, technische und organisatorische Anforderungen. Informationen erhalten Sie auch bei den Ansprechpartnern des SGU-Leitfadens oder der zuständigen Lebensmittelüberwachungsbehörde ihres Landkreises bzw. ihrer kreisfreien Stadt Kaiserslautern, Koblenz, Ludwigshafen, Mainz oder Trier. Zulassungspflichtig nach EU-Hygienerecht sind:
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