Regeln für Arbeitsschutz auf Baustellen
ACHTUNG! Wer nicht eingeloggt ist, erhält keine Auswertung! Wer die Auswertungsfunktion nutzen will, muss anonym oder personalisiert angemeldet sein (Login | Datenschutz). Im Rahmen der Erstunterweisungen und der folgenden, wiederkehrenden Unterweisungen sollten Sie die für Ihren Betrieb wichtigen und spezifischen Themen aus der Baustellenverordnung (BaustellV) und die „Regeln zum Arbeitsschutz auf Baustellen“ (RAB) in die Unterweisung mit aufnehmen. Denken Sie daran, die Unterweisungen zu dokumentieren. |