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Maßnahmen vor Auftragsvergabe

Die sicherheitstechnische Verantwortung beginnt mit Prüfung des Ausschreibungstextes und des Auftragsumfangs.
Prüfen Sie immer, ob die Voraussetzungen für sicheres Arbeiten auf der Baustelle gegeben sind?
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Wichtige Arbeitsschutzvorkehrungen sind:
  • Sichere Arbeits- und Schutzgerüste müssen vorhanden sein.
  • Absturzsicherungen im Gebäude sind erforderlich.
  • Sichere Zugänge zur Baustelle müssen vorhanden sein.
  • Ordnungsgemäße Baustromversorgung über Verteiler mit FI-Schutzschalter muss gewährleistet sein.
Ob sicherheitstechnische Angaben in einer schriftlichen Montageanweisung niedergelegt werden müssen, hängt vom Schwierigkeitsgrad der Montagearbeit ab. Dieser lässt sich z. B. bestimmen durch
  • die Gewichte der Teile,
  • die Anforderungen an die Lagerung der Teile,
  • die Anschlagpunkte der Teile,
  • das Anschlagen der Teile an Hebezeugen,
  • das Transportieren,
  • die Reihenfolge der Montage,
  • Maßnahmen gegen Abstürzen oder Abrutschen Beschäftigter bei der Montage sowie
  • Maßnahmen gegen das Herabfallen von Gegenständen.

Siehe hierzu auch die DGUV Vorschrift 38 "Bauarbeiten" (bisher: BGV C22).

Beispiel: Mustermontageanweisung

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