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Arbeitsplätze im Freien

Arbeitsstätten im Freien sind durch den Unternehmer so einzurichten und instand zu halten, dass die Gesundheit der Mitarbeiter geschützt ist.
Werden auf Ihren Baustellen die Anforderungen an Arbeitsplätze im Freien eingehalten?
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Auf Baustellen ist für Arbeitsplätze im Freien unter anderem Folgendes zu beachten:
  • Sie müssen bei jeder Witterung und bei jedem Bauzustand die auszuführenden Arbeiten ohne Gefahr ermöglichen.
  • Sie müssen beleuchtet sein, wenn das Tageslicht nicht ausreicht.
  • Bei Absturzgefahr müssen Absturzsicherungen vorhanden sein.
  • Boden- und Wandöffnungen müssen gegen Absturz gesichert sein.
  • Die Arbeitnehmer sind gegen herabfallende Gegenstände zu schützen.
  • Ortsgebundene Arbeitsplätze im Freien, an denen nicht nur vorübergehend Arbeitnehmer beschäftigt sind, sowie Bedienungsplätze auf Baumaschinen müssen geschützt sein gegen
    • Witterungseinflüsse,
    • Lärm,
    • Gase,
    • Dämpfe,
    • Nebel und
    • Stäube.
Unter bestimmten Voraussetzungen hat der Unternehmer Tagesunterkünfte, Waschgelegenheiten und Toiletten einzurichten.

Siehe auch: Arbeitsschutz/Sozialräume
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