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Montageanweisungen

Wenn es die Gefährdungsbeurteilung ergeben hat, muss bei Montagearbeiten auf einer Baustelle eine schriftliche Montageanweisung am Arbeitsort verfügbar sein, die alle erforderlichen sicherheitstechnischen Angaben enthält.
Liegen schriftliche Montageanweisungen für Arbeiten mit besonderen sicherheitstechnischen Anforderungen vor?
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Übersichtszeichnungen und Verlegepläne ohne zusätzliche Angaben ersetzen die Montageanweisung nicht.
Ob sicherheitstechnische Angaben in einer schriftlichen Montageanweisung niedergelegt werden müssen, hängt vom Schwierigkeitsgrad der Montagearbeit ab. Dieser lässt sich z. B. bestimmen durch
  • die Gewichte der Teile,
  • die Anforderungen an die Lagerung der Teile,
  • die Anschlagpunkte der Teile,
  • das Anschlagen der Teile an Hebezeugen,
  • das Transportieren,
  • die Reihenfolge der Montage,
  • Maßnahmen gegen Abstürzen oder Abrutschen Beschäftigter bei der Montage,
  • Maßnahmen gegen das Herabfallen von Gegenständen.


Siehe hierzu auch die DGUV Vorschrift 38 "Bauarbeiten" (bisher: BGV C22).

Beispiel: Mustermontageanweisung


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