Unterweisung
ACHTUNG! Wer nicht eingeloggt ist, erhält keine Auswertung! Wer die Auswertungsfunktion nutzen will, muss anonym oder personalisiert angemeldet sein (Login | Datenschutz). Ihre Beschäftigten sind regelmäßig anhand der Betriebsanweisung zu unterweisen. Die Unterweisung muss sich auf die getroffenen Sicherheitsmaßnahmen, die persönliche Schutzausrüstung, die erforderliche Hygiene (ggf. Ess- und Trinkverbot am Arbeitsplatz) und die Erste Hilfe bei Unfällen mit den verwendeten Gefahrstoffen beziehen. Jede Unterweisung ist schriftlich festzuhalten, um jederzeit nachweisen zu können, dass Sie Ihrer Verpflichtung nachgekommen sind. Hierfür ist es erforderlich, Thema, Datum sowie die Namen der unterwiesenen Personen und desjenigen, der die Unterweisung durchgeführt hat, schriftlich festzuhalten. Die unterwiesene Person hat stets gegenzuzeichnen. Nachweis der regelmäßigen jährlichen Unterweisung der Beschäftigten |