Grundpflichten im Umgang mit Gefahrstoffen
ACHTUNG! Wer nicht eingeloggt ist, erhält keine Auswertung! Wer die Auswertungsfunktion nutzen will, muss anonym oder personalisiert angemeldet sein (Login | Datenschutz). Die Gefährdungen der Gesundheit und der Sicherheit der Beschäftigten bei Tätigkeiten im Umgang mit Gefahrstoffen sind auszuschließen. Ist dies nicht möglich, sind sie auf ein Minimum zu reduzieren. Diesen Geboten ist durch die Festlegung und Anwendung geeigneter Schutzmaßnahmen Rechnung zu tragen. Dabei ist folgende Rangfolge zu beachten:
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