| GefahrstoffeDie begegnen Ihnen sicher auch in Ihrem Betrieb. In nahezu allen Betrieben werden Arbeitsstoffe, also Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe verwendet. Und manche dieser Arbeitsstoffe sind eben gefährlich. Um den Gefahren verantwortlich zu begegnen, sind sie als Gefahrstoffe zu kennzeichnen. Gefahrstoffe können aber auch bei bestimmten Arbeitsverfahren erst entstehen.
Ein Gefahrstoff ist ...
... ein Stoff, der eine oder mehrere für Mensch oder Umwelt gefährliche Eigenschaften, z. B. Giftigkeit, Entzündlichkeit oder Umweltgefährlichkeit besitzt.
Dabei sind zwei Gruppen von Gefahrstoffen zu unterscheiden:
- Einsatzstoffe, entweder reine Stoffe (z. B. Benzol) oder Stoffgemische (z. B. Reinigungsmittel, Kühlschmierstoffe),
- Stoffe, die erst bei der Verwendung eines Produktes entstehen (z. B. Schweißrauche, die beim Schweißen von Edelstählen entstehen) und
- Stoffe, die bei der Verwendung freigesetzt werden (z. B. Lösemitteldämpfe, die beim Streichen mit lösemittelhaltiger Farbe freigesetzt werden).
Woran erkennt man einen Gefahrstoff? Gefahrstoffe müssen vom Hersteller gekennzeichnet werden. Hierzu verwendet man Gefahrstoffsymbole und -bezeichnungen, die gut sichtbar auf der Verpackung (Kanister, Dose, Flasche) angebracht sind. Das bisher geltende Kennzeichnungssystem nach der Stoff- und der Zubereitungsrichtlinie wird nach einer Übergangszeit durch das GHS (GlobalHarmonisiertesSystem) abgelöst. Das GHS ist für Stoffe seit dem 01.12.2010 und für Gemische seit dem 01.06.2015 verbindlich anzuwenden. Im Handel dürfen Gemische mit der alten Kennzeichnung seit dem 31.05.2017 ebenfalls nicht mehr angeboten werden. Eine beispielhafte Vergleichsgrafik der Gefahrstoffsymbole nach altem und neuem System finden Sie hier. Auch hier hat sich etwas geändert. Anstelle der so genannten Risiko-Sätze (R-Sätze) treten nunmehr Gefahrenhinweise (H-Sätze), Sicherheitshinweise (P-Sätze) lösen die bisher geltenden Sicherheitsratschläge (S-Sätze) ab.
Die Hersteller sind außerdem verpflichtet, auf besondere Gefahren hinzuweisen und die Verhaltensregeln anzugeben.
Der Hersteller muss seine Anschrift und ebenso die Füllmenge auf der Verpackung angeben.
Unser Tipp: Nutzen Sie die Sicherheitsdatenblätter!
Enthält ein Produkt einen Gefahrstoff, muss der Hersteller ein Sicherheitsdatenblatt bereithalten und auf Anfrage kostenlos zusenden. Viele Hersteller halten die Sicherheitsdatenblätter zu ihren Produkten auch online vor. Darin finden sich alle wichtigen Angaben für die Verwendung des Stoffes, zum Verhalten im Gefahrfall, zur Lagerung des Stoffes, zu den Erste-Hilfe-Maßnahmen oder zur Abfallentsorgung.
Fehlt Ihnen für ein Produkt ein aktuelles Sicherheitsdatenblatt, fordern Sie dieses beim Hersteller oder bei Ihrem Lieferanten an (siehe hierzu das Formular zur Anforderung eines Sicherheitsdatenblatts). Fordern Sie auch spätestens zu dem jeweiligen Zeitpunkt der verbindlichen Einführung des GHS für Stoffe (01.12.2010) und Gemische (01.06.2015) ein dann aktuelles Sicherheitsdatenblatt an, soweit Ihnen das noch nicht vom Hersteller oder Lieferanten zur Verfügung gestellt wurde.
Achten Sie als Arbeitgeber sorgfältig darauf, dass die für den Umgang mit Gefahrstoffen erlassenen Vorschriften und Regeln eingehalten werden.
Nützliche Informationen zu Gefahrstoffen z. B. Betriebsanweisungen finden Sie unter GISCHEM, WINGIS bzw. GISBAU.
Mit den folgenden Ratgebern werden Sie über die wesentlichen Pflichten unterrichtet, die Sie erfüllen müssen. Gleichzeitig wird Ihnen aufgezeigt, wie Sie die Einhaltung dieser Pflichten selbst überprüfen können.
Das Modul Gefahrstoffe enthält folgende Ratgeber: | |