Verantwortlichkeiten
ACHTUNG! Wer nicht eingeloggt ist, erhält keine Auswertung! Wer die Auswertungsfunktion nutzen will, muss anonym oder personalisiert angemeldet sein (Login | Datenschutz). Die Pflicht zur Bestellung eines Gefahrgutbeauftragten ergibt sich aus der Gefahrgutbeauftragtenverordnung. Von dieser Pflicht kann der Betrieb befreit sein, wenn die folgenden Kriterien erfüllt sind:
Hinweis: Unternehmer können eigene Mitarbeiter oder externe Fachleute als Gefahrgutbeauftragte bestellen. Der Bauunternehmer muss den Gefahrgutbeauftragten schriftlich bestellen. Ist der Unternehmer selbst der Gefahrgutbeauftragte, entfällt die schriftliche Bestellung. |