Klassifizierung der Gefahrgüter
ACHTUNG! Wer nicht eingeloggt ist, erhält keine Auswertung! Wer die Auswertungsfunktion nutzen will, muss anonym oder personalisiert angemeldet sein (Login | Datenschutz). Das Europäische Übereinkommen über die internationale Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße ADR unterscheidet 13 verschiedene Gefahrgutklassen. Auf der Grundlage ihrer Eigenschaften werden die gefährlichen Güter in diese Klassen eingeteilt. Innerhalb einer Klasse können dem Gefahrgut auch eine oder mehrere Nebengefahren zugeordnet werden. Zur Klassifizierung gehört auch die Zuordnung einer Verpackungsgruppe, die eine Aussage über die Gefährlichkeit des Gefahrgutes macht.Die Einteilung der Gefahrgüter in Klassen finden Sie im anhängenden Dokument Einteilung von Gefahrgütern. Den einzelnen Gefahrgutklassen sind Symbole zugeordnet. Keine Gefahrgüter im Sinne der GGVSEB sind z. B. folgende Stoffe:
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