Home | Schlagworte | Glossar | Ansprechpartner | Anregungen | Dokumente | Suche | Login
Home > Arbeitsschutz > Gefährdungsbeurteilung > Gefährdungen erkennen > Frage

Gefährdungen erkennen

Vor der Ermittlung von Gefährdungen ist festzulegen, ob dies für einen Arbeitsplatz bzw. -bereich oder personenbezogen erfolgen soll.
Haben Sie die Gefährdungsarten jeder Betrachtungseinheit (z. B. Arbeitsbereich) ermittelt?
ACHTUNG! Wer nicht eingeloggt ist, erhält keine Auswertung! Wer die Auswertungsfunktion nutzen will, muss anonym oder personalisiert angemeldet sein (Login | Datenschutz).
Um die Gefährdungsbeurteilung überschaubar zu halten, sollten zunächst einzelne, voneinander unterscheidbare Betrachtungseinheiten zusammengestellt werden (so genannte Systemabgrenzung). Es empfiehlt sich, für das weitere Vorgehen Arbeitsbereiche mit gleichen Tätigkeitsmerkmalen, z. B. Büro, Lager, Blechbearbeitung, Schweißbereich oder Werkstatt, zu betrachten, um Wiederholungen zu vermeiden.

Nach diesem Schritt sollten Sie eine Begehung Ihres Betriebes durchführen und alle Gefährdungen erfassen. Nutzen Sie dazu das beigefügte Formular.
Führen Sie eine betriebsinterne Begehung durch. Nutzen Sie vorhandene Unterlagen, z. B. Protokolle früherer Revisionen, Betriebs- und Arbeitsanweisungen, Unfall- und Schadensberichte, Berichte über Berufserkrankungen, "Beinaheunfälle", gefährliche Betriebsstörungen oder die Ergebnisse von Arbeitsplatzmessungen. Richten Sie Ihre Aufmerksamkeit auf alles, was für die Sicherheit und Gesundheit Ihrer Beschäftigten von Einfluss sein kann. Dabei muss sich die Beurteilung auf den Arbeitsbereich, die Art der Tätigkeit und die beschäftigten Personen (z. B. Jugendliche, Behinderte) beziehen.

Gefährdungen können z. B. verursacht werden
  • durch bewegte Maschinenteile, bewegte Transportmittel, kippende, pendelnde, rollende, gleitende, herabfallende oder wegfliegende Teile, nicht rutschfeste Bodenbeläge, Stolper- oder Absturzstellen (mechanische Gefährdungen),
  • durch elektrischen Strom, z. B. elektrische Durchströmung, Lichtbögen (elektrische Gefährdungen),
  • bei der Herstellung und Verwendung von Stoffen und Produkten, die folgende Gefährlichkeitsmerkmale aufweisen:
    explosionsgefährlich, brandfördernd, hochentzündlich, leichtentzündlich, entzündlich, sehr giftig, giftig, gesundheitsschädlich, ätzend, reizend, sensibilisierend, krebserzeugend, erbgutverändernd, fortpflanzungsgefährdend, umweltgefährlich (Gefahrstoffe),
  • durch biologische Arbeitsstoffe, z. B. Bakterien, Pilze, Parasiten, Viren (biologische Gefährdungen),
  • durch heiße Oberflächen, Flüssigkeiten, Dämpfe (Brand- und Explosionsgefährdung),
  • durch mangelhafte Beleuchtung; durch ungünstig angeordnete oder unzureichend bezeichnete Bedienungselemente oder durch ein gesundheitlich unzuträgliches Raumklima (Gefährdung/Belastung durch Arbeitsbedingungen),
  • durch Lärm, Erschütterungen, nichtionisierende Strahlung, z. B. Laserstrahlung, elektromagnetische Felder (Gefährdungen durch spezielle physikalische Einwirkungen),
  • durch ungünstig angeordnete oder unzureichend bezeichnete Bedienungselemente,
  • durch starke körperliche Beanspruchung, z. B. Heben und Tragen schwerer Lasten, körperliche Zwangshaltung, erhöhte Kraftanstrengung, fehlende oder unzureichende Sitzgelegenheiten (physikalische Belastungen) sowie
  • durch körperliche und geistige Über- und Unterforderung (Stress/psychische Belastungen).

 Webcode: F102G
Webcode eingeben:  
 
Links / Partner
Aktuelles
Corona Arbeitsschutzverordnung endet am 2. Februar 2023
Die Bundesregierung hat in der Sitzung des Bundeskabinetts vom 25. Januar 2023 die vorzeitige Aufhebung...
Gefährdungsbeurteilung aktualisieren!
Die Infektionsgefährdung durch das Coronavirus stellt auch am Arbeitsplatz eine Gefährdung für die Sicherheit...
Neue DGUV Vorschrift 38 - Bauarbeiten
Seit dem 1. Juli 2020 gültig ist die überarbeitete Fassung der DGUV Vorschrift 38 - Bauarbeiten. Sie...