Allgemeines
ACHTUNG! Wer nicht eingeloggt ist, erhält keine Auswertung! Wer die Auswertungsfunktion nutzen will, muss anonym oder personalisiert angemeldet sein (Login | Datenschutz). Die Gefährdungsbeurteilung wird als Erstanalyse an bestehenden Arbeitsplätzen durchgeführt. Unabhängig von der Beschäftigtenzahl muss die Gefährdungsbeurteilung in jedem Unternehmen durchgeführt werden. Die Ergebnisse sind zu aktualisieren:
Zur Verbesserung der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes, insbesondere in der betrieblichen Organisation, der innerbetrieblichen Kommunikation und dem subjektiven Gefahrenbewusstsein von Führungskräften und Mitarbeitern, ist nach dem Arbeitsschutzgesetz durch den Arbeitgeber eine Beurteilung der Arbeitsbedingungen der Beschäftigten, eine so genannte Gefährdungsbeurteilung, durchzuführen. Es ist zu ermitteln, welche Arbeitsschutzmaßnahmen erforderlich sind. Deren Wirksamkeit ist zu überprüfen. Gefährdungsbeurteilungen sind ein wirksames Mittel für den Unternehmer, Gefahren bereits im Vorfeld des Entstehens zu erkennen. Ein bestimmter Umfang der Dokumentation ist nicht vorgeschrieben. Die Dokumentation sollte aber folgende Punkte enthalten:
Ihre Gefährdungsbeurteilungen dienen dazu bestehende Schwachstellen zu erkennen, um rechtzeitig vorbeugende Maßnahmen einleiten zu können. Sie erstrecken sich von der Beurteilung der Gestaltung und Einrichtung der Arbeitsstätten und des Arbeitsplatzes über die Beurteilung der physikalischen, chemischen und biologischen Einwirkungen bis hin zur Analyse der Gestaltung, der Auswahl oder des Einsatzes von Arbeitsmitteln, insbesondere von Arbeitsstoffen, Maschinen, Geräten und Anlagen, sowie des Umganges damit. Daneben sind auch die Gestaltung von Arbeits- und Fertigungsverfahren, Arbeitsabläufen, Arbeitszeit und deren Zusammenwirken sowie die Qualifikation und Unterweisung der Beschäftigten zu betrachten. Die getroffenen Maßnahmen sind regelmäßig auf ihre Wirksamkeit hin zu überprüfen. Ändern sich wesentliche Voraussetzungen, z. B. durch die Neubeschaffung von Maschinen, durch neue Mitarbeiter oder bauliche Maßnahmen, muss eine erneute Beurteilung durchgeführt werden. Bei der Erstellung der Gefährdungsbeurteilung sollten Sie Ihre Beschäftigten einbeziehen. Sie können aufgrund ihrer Erfahrungen wichtige Hinweise zu Gefahren und Belastungen am Arbeitsplatz geben. Unser Tipp: Zur Unterstützung bei der Durchführung der Gefährdungsbeurteilung hat ihre Berufsgenossenschaft Gefährdungs- und Belastungskataloge herausgegeben. |