Stäube, Gase, Dämpfe
ACHTUNG! Wer nicht eingeloggt ist, erhält keine Auswertung! Wer die Auswertungsfunktion nutzen will, muss anonym oder personalisiert angemeldet sein (Login | Datenschutz). Nach den Bestimmungen des Abschnittes 2 der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) stellt die Absauganlage ein Arbeitsmittel dar und ist somit prüfpflichtig (Ratgeber Gerätesicherheit, Prüfpflichtige Arbeitsmittel). Als Orientierungshilfe kann die BGR 121 "Arbeitsplatzlüftung - Lufttechnische Maßnahmen" (zukünftig: DGUV Regel 109-002) als Erkenntnisquelle herangezogen werden. Darin ist enthalten, dass
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