Genehmigungsbedürftige Anlagen
ACHTUNG! Wer nicht eingeloggt ist, erhält keine Auswertung! Wer die Auswertungsfunktion nutzen will, muss anonym oder personalisiert angemeldet sein (Login | Datenschutz). Die genehmigungspflichtigen Anlagen sind in der Anlagenverordnung für genehmigungsbedürftige Anlagen (4. Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes, 4. BImSchV) aufgeführt. In Abhängigkeit von den gehandhabten bzw. produzierten Mengen und der möglichen Erfordernis einer Umweltverträglichkeitsprüfung (§§ 3a - 3f des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung) werden die Anlagen in die zwei Kategorien G (Verfahren mit Öffentlichkeitsbeteiligung) oder V (Verfahren ohne Öffentlichkeitsbeteiligung) eingeteilt. Die einzelnen Anlagen sind im Anhang zur 4. BImSchV aufgeführt. |