Lagern und Stapeln
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Lagereinrichtungen und -geräte müssen so beschaffen und aufgestellt sein, dass sie bei bestimmungsgemäßer Verwendung die Last des Lagergutes sicher aufnehmen können. Ihre Stand- und Tragsicherheit muss den betrieblichen Beanspruchungen genügen und durch rechnerische Tragfähigkeitsnachweise für die tragenden Elemente oder durch Belastungsversuche nachgewiesen sein. Um eine Gefährdung der Arbeitnehmer auszuschließen werden folgende grundsätzliche Anforderungen an Lager und Stapel gestellt:
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