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Gefährdungsbeurteilung

Die Gefährdungsbeurteilung (Beurteilung der Arbeitsbedingungen) ist die Basis einer systematischen Vorgehensweise, bei der nacheinander folgende Schritte durchzuführen sind:
  1. Allgemeines,
  2. Gefährdungen erkennen,
  3. Gefährdungen bewerten,
  4. Gefährdungen beseitigen,
  5. Wirksamkeit überprüfen und
  6. Dokumentation.
Jeder Arbeitgeber ist verpflichtet, eine Gefährdungsbeurteilung durchzuführen und regelmäßig zu aktualisieren. Die Ergebnisse der Gefährdungsbeurteilung sind zu dokumentieren.

Wenn Sie die Ratgeber zu den Modulen Gefahrstoffe, Arbeitsschutz, Luft und Lärm sowie Brandschutz durchgearbeitet haben, haben Sie die wesentlichen Voraussetzungen für eine Gefährdungsbeurteilung erfüllt.

In den folgenden Kapiteln werden die Einzelschritte einer systematischen Gefährdungsbeurteilung behandelt.
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