Jugendarbeitsschutz
ACHTUNG! Wer nicht eingeloggt ist, erhält keine Auswertung! Wer die Auswertungsfunktion nutzen will, muss anonym oder personalisiert angemeldet sein (Login | Datenschutz). Die Nichteinhaltung der Nachtruhe kann bei Jugendlichen die körperliche und geistig-seelische Entwicklung negativ beeinflussen. Deshalb verpflichtet das Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG) Arbeitgeber dazu, Beschäftigte unter 18 Jahren entsprechend ihrem Entwicklungsstand vor körperlicher Überforderung und Gefahren am Arbeitsplatz zu schützen. |