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Holzschutzmittel

Bei der Oberflächenbehandlung von Fenstern und Türen sind spezielle Arbeitsschutzmaßnahmen zu beachten.
Führen Sie Arbeiten mit Holzschutzmitteln mit den notwendigen Sicherheitsmaßnahmen aus?
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Gesundheitsschädigende Stoffe sind an den Entstehungsstellen vorrangig abzusaugen. Zusätzlich kann das Tragen von Persönlicher Schutzausrüstung (PSA) erforderlich sein

Hinweis:
Weitere Informationen finden Sie in der BGI 736 "Holzschutzmittel - Handhabung und sicheres Arbeiten" (zukünftig: DGUV Information 209-043).
 Webcode: F398C
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