Organisatorische Maßnahmen
ACHTUNG! Wer nicht eingeloggt ist, erhält keine Auswertung! Wer die Auswertungsfunktion nutzen will, muss anonym oder personalisiert angemeldet sein (Login | Datenschutz). Arbeitsräume, in denen Holz, Papier (z. B. in Druckereien) oder leichtentzündliche Flüssigkeiten verarbeitet werden, gelten als feuergefährdete Räume. Das Rauchen und der Umgang mit offenem Feuer oder Licht sind deshalb verboten. Auf das Verbot ist regelmäßig hinzuweisen. Unser Tipp: Bei den Berufsgenossenschaften können geeignete Schilder in Form von Aufklebern angefordert werden. |