| ExplosionsschutzSelbstauskunft - EX-Schutz - SGU-Leitfaden - Rheinland-Pfalz
Brennbare Gase, Dämpfe und Stäube. In vielen Bereichen des Handwerks und produzierenden Betriebe wird heute mit Stoffen umgegangen, die zu Explosionen führen können.
Zu einer Explosion kommt es, wenn ein Brennstoff im Gemisch mit Luftsauerstoff innerhalb der Explosionsgrenzen auf eine Zündquelle trifft.
Explosionsgefahren können in allen Unternehmen auftreten, in denen mit brennbaren Substanzen umgegangen wird. Zu diesen Stoffen zählen zahlreiche Einsatzstoffe, Zwischenprodukte, Endprodukte und Reststoffe aus dem alltäglichen Arbeitsprozess.
Beispiele für Explosionsgefährdungen in verschiedenen Branchen:
Holzverarbeitende Betriebe Beim Bearbeiten von Werkstücken aus Holz fallen Holzstäube an. Diese können z. B. in Filtern oder Silos explosionsfähige Staub/Luft-Gemische bilden.
Lackierbetriebe Das beim Lackieren von Oberflächen mit Sprühpistolen in Spritzkabinen entstehende Overspray kann ebenso wie die freigesetzten Lösungsmitteldämpfe mit Luft ex-plosionsfähige Atmosphären bilden.
Metallverarbeitende Betriebe Bei der Herstellung von Formteilen aus Metallen können bei der Oberflächenbehandlung, z. B. beim Schleifen, explosionsfähige Metallstäube entstehen. Dies ist insbesondere bei Leichtmetallen der Fall. In Abscheidern können diese Metallstäube ein Explosionsrisiko hervorrufen.
Chemische Industrie In der chemischen Industrie werden brennbare Gase, Flüssigkeiten und Feststoffe in vielfältigen Prozessen umgewandelt und verarbeitet. Bei diesen Prozessen können explosionsfähige Gemische entstehen.
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