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Erste Hilfe

Alle Erste Hilfe Leistungen sind zu dokumentieren. Jede kleine Wunde kann eine schwere Infektion zur Folge haben und dann ist es wichtig, dass der Vorfall im Betrieb dokumentiert ist.
Werden alle Erste Hilfe Leistungen schriftlich dokumentiert, z. B. in ein Verbandbuch eingetragen?
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Wenn Sie alle Erste Hilfe Leistungen in ein Verbandbuch eintragen, sind alle beisammen. Sie sollten sich die Verbandbucheinträge von Zeit zu Zeit ansehen, vielleicht erkennt man daraus Gefährdungen und kann dagegen Maßnahmen veranlassen.

Aufzeichnungs- und Dokumentationspflicht
Jede Erste-Hilfe-Maßnahme muss aufgezeichnet werden. Die Aufzeichnungen müssen folgende Angaben enthalten: Zeit, Ort, Hergang des Unfalls bzw. des Gesundheitsschadens, Art und Umfang der Verletzung bzw. Erkrankung, Art und Weise der Ersten- Hilfe- Maßnahme sowie Name des Verletzten, der Zeugen und der Personen, die Erste Hilfe geleistet haben.

Diese Aufzeichnungen können z. B. in einem Verbandbuch, in einer Kartei oder per EDV abgespeichert werden. Sie müssen fünf Jahre lang aufbewahrt werden.

 

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