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Erste Hilfe

In Abhängigkeit von der Beschäftigtenzahl müssen ausgebildete Ersthelfer vorhanden sein.
Haben Sie ausreichend Ersthelfer in Ihrem Unternehmen bestellt?
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Der Unternehmer hat dafür zu sorgen, dass für die Erste-Hilfe-Leistung Ersthelfer zur Verfügung stehen. Jede Betriebsstätte benötigt mindestens einen Ersthelfer. Bei mehr als 20 anwesenden Versicherten in Bürobereichen erhöht sich die Anzahl auf 5 % der Versicherten, in sonstigen Betrieben auf 10 % der Versicherten.

Die Ausbildung zum Ersthelfer umfasst 9 Unterrichtseinheiten (UE), die an einem Tag absoviert werden können. Über die Teilnahme wird eine Bescheinigung ausgestellt. Die Ausbildung und eine ggf. erforderliche Zusatzausbildung erfolgen z. B. beim Deutschen Roten Kreuz, der Johanniter-Unfallhilfe oder dem Malteser Hilfsdienst.

Ersthelfer sind in angemessenen Zeiträumen fortzubilden, spätestens jedoch alle zwei Jahre. Die Fortbildung erfolgt in 9 Unterrichtseinheiten (UE).

Die Kosten für Aus- und Fortbildung der Ersthelfer übernimmt Ihre Berufsgenossenschaft.

Weitere Infos finden sich auch in: DGUV Information 204-006 "Anleitung zur Ersten Hilfe" (bisher: BGI 503)
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