Home | Schlagworte | Glossar | Ansprechpartner | Anregungen | Dokumente | Suche | Login
Home > Arbeitsschutz > Branchentypische Anforderungen > Strahlanlagen > Frage

Strahlanlagen

Druckluftstrahlgeräte müssen regelmäßig durch eine befähigte Person geprüft werden.
Werden Ihre Druckluftstrahlgeräte regelmäßig durch befähigte Personen geprüft?
ACHTUNG! Wer nicht eingeloggt ist, erhält keine Auswertung! Wer die Auswertungsfunktion nutzen will, muss anonym oder personalisiert angemeldet sein (Login | Datenschutz).
Nach der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) hat der Arbeitgeber Art, Umfang und Fristen erforderlicher Prüfungen der Arbeitsmittel zu ermitteln. Bei diesen Prüfungen sollen sicherheitstechnische Mängel systematisch erkannt und abgestellt werden.

Die CE-Kennzeichnung wurde zum 1.1.1997 eingeführt. Der Betreiber ist verpflichtet, bei Neugeräten nur solche mit CE-Kennzeichnung einzusetzen.

Druckluftstrahlgeräte bedürfen der Prüfung durch eine befähigte Person z. B.
  • vor der ersten Inbetriebnahme,
  • nach Betriebsunterbrechung,
  • nach Änderung des Aufstellungsortes sowie
  • nach Instandsetzungsarbeiten, die die Betriebssicherheit beeinflussen können.

Das Ergebnis der Prüfungen ist in Prüfbescheinigungen festzuhalten.
 Webcode: F231A
Webcode eingeben:  
 
Links / Partner
Aktuelles
Corona Arbeitsschutzverordnung endet am 2. Februar 2023
Die Bundesregierung hat in der Sitzung des Bundeskabinetts vom 25. Januar 2023 die vorzeitige Aufhebung...
Gefährdungsbeurteilung aktualisieren!
Die Infektionsgefährdung durch das Coronavirus stellt auch am Arbeitsplatz eine Gefährdung für die Sicherheit...
Neue DGUV Vorschrift 38 - Bauarbeiten
Seit dem 1. Juli 2020 gültig ist die überarbeitete Fassung der DGUV Vorschrift 38 - Bauarbeiten. Sie...