Strahlanlagen
ACHTUNG! Wer nicht eingeloggt ist, erhält keine Auswertung! Wer die Auswertungsfunktion nutzen will, muss anonym oder personalisiert angemeldet sein (Login | Datenschutz). Nach der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) hat der Arbeitgeber Art, Umfang und Fristen erforderlicher Prüfungen der Arbeitsmittel zu ermitteln. Bei diesen Prüfungen sollen sicherheitstechnische Mängel systematisch erkannt und abgestellt werden. Die CE-Kennzeichnung wurde zum 1.1.1997 eingeführt. Der Betreiber ist verpflichtet, bei Neugeräten nur solche mit CE-Kennzeichnung einzusetzen. Druckluftstrahlgeräte bedürfen der Prüfung durch eine befähigte Person z. B.
Das Ergebnis der Prüfungen ist in Prüfbescheinigungen festzuhalten. |