Unterweisung
ACHTUNG! Wer nicht eingeloggt ist, erhält keine Auswertung! Wer die Auswertungsfunktion nutzen will, muss anonym oder personalisiert angemeldet sein (Login | Datenschutz). Die Beschäftigten sind über den Einsatz von PSA regelmäßig, d. h.
mindestens einmal jährlich, zu unterweisen; dabei ist die
Gebrauchsanleitung zu beachten. Betriebsanweisungen müssen grundsätzlich vorhanden sein. Sie gehören auch zur Unterweisung dazu. |