Das Bundeskabinett hat am 20. Januar 2021 die
SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung beschlossen. Sie regelt zusätzliche Maßnahmen, um den Gesundheitsschutz der Beschäftigten während der Corona-Pandemie sicherzustellen.
Das gilt derzeit - zunächst befristet bis zum 30. April 2021:
- Arbeitgeber müssen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer Homeoffice anbieten, wenn keine zwingenden betriebsbedingten Gründe entgegenstehen.
- Werden Arbeitsräume von mehreren Personen gleichzeitig genutzt, ist je Person eine Mindestfläche von 10 m² zur Verfügung stellen.
- In Betrieben mit mehr als 10 Beschäftigten sind diese in möglichst kleine, feste Arbeitsgruppen einzuteilen und die Kontakte zu minimieren.
- Die Arbeitgeber müssen mindestens medizinische Gesichtsmasken, besser noch FFP2-Masken zur Verfügung stellen.
Weitere Informationen finden Sie zum Beispiel
auf der FAQ-Seite direkt beim Bundesministerium für Arbeit und Soziales.