Arbeitszeitschutz
ACHTUNG! Wer nicht eingeloggt ist, erhält keine Auswertung! Wer die Auswertungsfunktion nutzen will, muss anonym oder personalisiert angemeldet sein (Login | Datenschutz). Die werktägliche Arbeitszeit der Beschäftigten darf von Montag bis einschließlich Samstag acht Stunden pro Tag nicht überschreiten. Sie kann auf bis zu zehn Stunden nur verlängert werden, wenn innerhalb von sechs Kalendermonaten bzw. 24 Wochen im Durchschnitt acht Stunden werktäglich nicht überschritten werden. Das Arbeitszeitgesetz (ArbZG) regelt alles, was mit der Arbeitszeit der Beschäftigten zu tun hat. Hierzu gehören
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