Überprüfungs- und Unterweisungspflichten
ACHTUNG! Wer nicht eingeloggt ist, erhält keine Auswertung! Wer die Auswertungsfunktion nutzen will, muss anonym oder personalisiert angemeldet sein (Login | Datenschutz). Unterliegen Arbeitsmittel Schäden verursachenden Einflüssen, die zu gefährlichen Situationen führen können, hat der Arbeitgeber die Arbeitsmittel entsprechend den ermittelten Fristen durch hierzu befähigte Personen überprüfen und erforderlichenfalls austauschen zu lassen. Siehe auch: Bestätigung der Prüfung nicht ortsfester elektrischer Anlagen Bestätigung der Prüfung ortsfester elektrischer AnlagenNach der Betriebssicherheitsverordnung sind elektrische Anlagen und Betriebsmittel (Arbeitsmittel) zur Erhaltung des ordnungsgemäßen Zustandes erstmalig und wiederholt zu prüfen. Diese Vorgaben sind in der Regel erfüllt, wenn die Tabellen in den Durchführungsanweisungen des § 5 der DGUV Vorschrift 3 "Elektrische Anlagen und Betriebsmittel" (bisher: BGV A3) beachtet werden:
Wenn Sie derartige Arbeiten von Fremdfirmen durchführen lassen, lassen Sie sich schriftlich bestätigen, dass die elektrischen Anlagen gemäß der DGUV Vorschrift 3 "Elektrische Anlagen und Betriebsmittel" (bisher: BGV A3) ausgeführt sind! |