Betreuung der Beschäftigten
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Der Arbeitgeber hat auf der Grundlage des Arbeitssicherheitsgesetzes (ASiG) Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit zu bestellen. Diese sollen ihn beim Arbeits- und Gesundheitsschutz sowie bei der Unfallverhütung unterstützen.
Unser Tipp:
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