Betriebliche Maßnahmen
ACHTUNG! Wer nicht eingeloggt ist, erhält keine Auswertung! Wer die Auswertungsfunktion nutzen will, muss anonym oder personalisiert angemeldet sein (Login | Datenschutz). Beispiele für feuergefährliche Stoffe:
Grundsätzlich gilt:
Transport und Lagerung von sowie der Umgang mit gefährlichen Stoffen (brennbare Stoffe, insbesondere brennbare Flüssigkeiten) sind u.a. in der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) und der Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) geregelt. Folgende Punkte sind zu beachten:
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