Verpacken, Kennzeichnen, Verladen und Absenden von Gefahrgütern
ACHTUNG! Wer nicht eingeloggt ist, erhält keine Auswertung! Wer die Auswertungsfunktion nutzen will, muss anonym oder personalisiert angemeldet sein (Login | Datenschutz). Gefährliche Güter dürfen nur in bauartzugelassenen Außenverpackungen befördert werden. Verantwortlich für die Auswahl der korrekten Verpackung ist immer der Betrieb. Dies trifft auch zu, wenn Fässer, Kanister oder sonstige Transportbehälter vom Beförderer zur Verfügung gestellt werden. Bauartzugelassene Verpackungen sind mit einer so genannten UN-Codierung gekennzeichnet (Beispiel: UN 3H1/....für einen Kunststoffkanister mit nicht abnehmbaren Deckel). Versandstücke müssen durch Gefahrzettel und mit der UN-Nummer gekennzeichnet sein. Gefahrzettel sind Aufkleber, auf die Spitze gestellte Quadrate, die entsprechende Gefahrgutsymbole aufzeigen. Die Gefahrzettel müssen deutlich sichtbar angebracht sein. |