Gefährliche Abfälle
ACHTUNG! Wer nicht eingeloggt ist, erhält keine Auswertung! Wer die Auswertungsfunktion nutzen will, muss anonym oder personalisiert angemeldet sein (Login | Datenschutz). Lagerung von gefährlichen Abfällen Viele gefährliche Abfälle, die im Betrieb anfallen, sind
wassergefährdend. Diese Stoffe müssen in sicheren Behältern über
Auffangwannen stehen. Die Auffangwannen müssen so bemessen sein, dass
sie den Inhalt des größten Behälters (mindestens 10 % der eingelagerten
Menge) aufnehmen können. Soweit in Wasserschutzgebieten die Lagerung
zugelassen ist, muss die gesamte Lagermenge (100%) zurückgehalten werden
können.
Stehen Abfallbehälter nicht in einer Auffangwanne muss der Boden für Flüssigkeiten undurchlässig und als Wanne ausgebildet sein. Der Boden darf ferner keinen Abfluss haben. In der Regel ist eine Überdachung der Lagerfläche erforderlich. Grundsätzlich gilt: Abfälle zur Verwertung sind bereits an der Abfallstelle von den Abfällen zur Beseitigung getrennt zu erfassen. Dieses Getrennthaltungsgebot gründet sich auf § 9 KrWG. Es soll bewirken, dass mehr Abfälle verwertet werden; die Getrennthaltung gilt entsprechend auch für die Lagerung der Abfälle. Welche Abfälle zur Verwertung und zur Beseitigung sind, kann Ihnen Ihr Entsorger, die zuständige Kreisverwaltung oder Ihre Wirtschaftskammer sagen. Werden die Abfälle im Freien gelagert muss gewährleistet sein, dass nichts ins Erdreich versickern oder vom Regen ausgespült werden kann. Sind die gefährlichen Abfälle brennbar, z. B. Lösemittelreste oder ölhaltige Putzlappen, sollten Sie darauf achten, dass die Behälter nicht brennbar und mit einem Deckel ausgestattet sind. In vielen Entsorgungsangeboten ist die Vermietung eines geeigneten Behälters automatisch enthalten. Auch im Industriebedarf werden verschiedene Lagersysteme angeboten. Achtung: Niemals dürfen zur Lagerung von gefährlichen Abfällen Glasbehälter oder Lebensmittelbehälter verwendet werden! Siehe auch: Gefahrstoffe und Wassergefährdende Stoffe Unser Tipp! Achten Sie bei der Lagerung größerer Mengen brennbarer Abfälle auf den Brandschutz. Sprechen Sie ggf. mit Ihrer Feuerwehr vor Ort und mit Ihrem Versicherer. |