Abwasserbehandlung
ACHTUNG! Wer nicht eingeloggt ist, erhält keine Auswertung! Wer die Auswertungsfunktion nutzen will, muss anonym oder personalisiert angemeldet sein (Login | Datenschutz). Die Landesverordnung über die Eigenüberwachung von Abwasseranlagen EÜVOA gilt
Ausgenommen sind:
Es werden unter anderem folgende Anforderungen gestellt:
Über Einzelheiten informiert Sie die zuständige Wasserbehörde oder Ihre Kammer. Daneben hat die rheinland-pfälzische Wasserwirtschaftsverwaltung als Handlungshilfe für die Praxis einen Leitfaden Eigenüberwachung von Abwasseranlagen veröffentlicht. |