Raumabmessungen
ACHTUNG! Wer nicht eingeloggt ist, erhält keine Auswertung! Wer die Auswertungsfunktion nutzen will, muss anonym oder personalisiert angemeldet sein (Login | Datenschutz). Die freie, unverstellte Fläche am Arbeitsplatz ist nach der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) so zu bemessen, dass sich die Beschäftigten bei ihrer Tätigkeit ungehindert bewegen können. Ist dies nicht möglich, ist den Beschäftigten in der Nähe des Arbeitsplatzes eine andere, ausreichend große Bewegungsfläche zur Verfügung zu stellen. Mindestmaße an normalen Arbeitsplätzen: Für jeden Beschäftigten muss an seinem Arbeitsplatz eine freie Bewegungsfläche von mindestens 1,5 m² vorhanden sein. Sie darf an keiner Stelle weniger als 1 m breit sein. Nähere Erläuterungen finden Sie auch in der Technischen Regel für Arbeitsstätten ASR A1.2 "Raumabmessungen und Bewegungsflächen". |