Eine Genehmigung nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz ist erforderlich, wenn Anlagen neu errichtet, betrieben oder wesentlich geändert werden. Wird eine Anlage stillgelegt, ist dies anzuzeigen.
Liegen die nach dem Immissionsschutzrecht erforderlichen Genehmigungen/Anzeigen für Ihre Anlagen vor?
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