Öle
ACHTUNG! Wer nicht eingeloggt ist, erhält keine Auswertung! Wer die Auswertungsfunktion nutzen will, muss anonym oder personalisiert angemeldet sein (Login | Datenschutz). Bauordnungsrechtlich zugelassene AuffangwanneDie Auffangwanne muss bauordnungsrechtlich zugelassen sein und mindestens das Volumen des größten über ihr gelagerten Behältnisses auffangen können. Das Material muss so ausgewählt sein, dass es von dem aufzufangenden Stoff nicht angegriffen werden kann. Folgende Stoffe müssen in jedem Fall über einer Auffangwanne gelagert werden:
Kleingebinde bis 20 l müssen nicht über einer Wanne, aber auf einer flüssigkeitsundurchlässigen Fläche gelagert werden. |