Wenn Absturzgefahren für Beschäftigte von höher gelegenen Arbeitsplätzen oder Verkehrswegen oder die Gefahr des Hineinstürzens in heiße oder flüssige Massen bestehen, sind Absturzsicherungen, z. B. Anseilschutz zu tragen.
Führen Beschäftigte Tätigkeiten aus, bei denen Absturzgefahren bestehen?
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