Kälteanlagen, Klimaanlagen, Wärmepumpen
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Im Allgemeinen sind die auf Grund des Berufsbildungsgesetzes zuständigen Kammern (IHK und HWK) und teilweise auch die Handwerksinnungen ermächtigt entsprechende Lehrgänge und die dazugehörigen Prüfungen durchzuführen. Es können jedoch auch andere Aus- und Fortbildungseinrichtungen, Unternehmen oder Betriebe zur Abnahme von Prüfungen und zur Erteilung von Sachkundebescheinigungen berechtigt werden, wenn die zuständige Behörde diese Lehrgänge anerkannt hat.
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