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Vorsorge

Durch Arbeiten an Bildschirmgeräten können körperliche Beeinträchtigungen wie Kopfschmerzen, Schmerzen im Nacken-, Schulter- und im Lendenwirbelbereich, Probleme im Bereich der Handgelenke oder Sehprobleme auftreten.
Wird die arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchung G 37 „Bildschirmarbeitsplätze“ angeboten?
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Um einer Belastung der Sehorgane vorzubeugen, schreibt der Gesetzgeber vor, dass der Arbeitgeber eine Untersuchung der Augen und des Sehvermögens anbietet (Vorsorgeuntersuchung).

Die Untersuchungen der Augen sind
  • vor Aufnahme einer Tätigkeit am Bildschirmgerät,
  • in regelmäßigen Zeitabständen sowie
  • beim Auftreten von Sehbeschwerden, welche auf die Tätigkeit mit dem Bildschirmgerät zurückgeführt werden können,
durch eine fachkundige Person (Augenfach- oder Betriebsarzt mit Ermächtigung für G-Untersuchungen) durchzuführen.

Die Kosten der Untersuchungen und der daraus resultierenden Maßnahmen werden wie folgt getragen.

Vom Arbeitgeber:
  • die erstmalige Vorsorgeuntersuchung sowie die Wiederholungsuntersuchungen,
  • notwendige Ergänzungsuntersuchungen durch einen hierfür ermächtigten Augenarzt,
  • Kosten für eine spezielle Sehhilfe am Bildschirmarbeitsplatz (Bildschirmbrille) sowie
  • mögliche Kosten für eine Änderung des Arbeitsplatzes.
Von der Krankenkasse:
  • Untersuchung durch einen Augenarzt sowie
  • Behandlung von Augenkrankheiten.
Unser Tipp! Das vom Augenarzt ausgestellte Rezept sollte vom Betriebsarzt nochmals überprüft und abgezeichnet werden, ansonsten müssen die Kosten für die spezielle Sehhilfe gegenüber dem Finanzamt als geldwerter Vorteil versteuert werden.


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