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Sonstiges

Arbeiten mit dem Bildschirmgerät und Tätigkeiten ohne Bildschirmgerät müssen sich abwechseln, da die Leistungs- und Belastungsfähigkeit eines Mitarbeiters bei regelmäßigem Aufgabenwechsel am größten ist.
Werden betriebliche Maßnahmen ergriffen um psychische Belastungen zu verringern?
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Neben den im Leitfaden „Stress“ beschriebenen Gefährdungen bietet die Bildschirmarbeit durch die Arbeitsaufgabe und -organisation, z. B. in Folge einer monotonen Tätigkeit, der Erfüllung anforderungsverschiedener Aufgaben oder fehlender Qualifikation besondere Belastungen. Dies sollte bei der Stellung der Arbeitsaufgabe berücksichtigt werden.

Hinzu kommen zusätzliche Belastungen durch das Arbeitsumfeld wie eingehende Anrufe, E-Mails und Fax, welche eine Unterbrechung der bisherigen Arbeitsaufgaben erfordern.
So sollte einem Mitarbeiter ein störungsfreier Arbeitsplatz ermöglicht werden, wenn bei der Tätigkeit eine hohe Konzentration nötig ist. In Räumen mit lebhaftem Besucherverkehr oder hoher Kommunikationsdichte, etwa der Auftragsdisposition oder gar einem Durchgangszimmer erzeugt dies sonst zusätzlichen, vermeidbaren Stress. Auch sind die Arbeitsergebnisse auf den ersten Blick nicht immer messbar. Während man in der Fertigung schnell den Arbeitserfolg an Hand der hergestellten bzw. bearbeiteten Halbzeuge oder Produkte erkennen kann, ist die geleistete Arbeit am Computer nicht immer zu sehen. Sie sollten Ihren Mitarbeitern positive Rückmeldungen über die Qualität ihrer Arbeit geben.

Weiterhin können Belastungen durch die Schnittstelle Mensch-Maschine/Technik-Mensch auftreten. So sollte z. B. bei der Aufgabenübertragung an Mitarbeiter bedacht werden, ob die erforderlichen Hilfsmittel, z. B. Software, verfügbar und nutzbar sind.


Die detaillierten Faktoren sind in dem DGUV Information 215-410 "Bildschirm- und Büroarbeitsplätze, Leitfaden für die Gestaltung" (bisher: BGI 650) nachzulesen.


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