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Baugruben und Gräben

Der einzuhaltende Böschungswinkel ist von der Bodenart abhängig.
Böschen Sie die Wände entsprechend der Bodenart im richtigen Winkel ab?
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Die maximalen Böschungswinkel bei Gruben und Gräben über 1,75 m Tiefe betragen:
  • bei nicht bündigen oder weichen bündigen Böden: 45°
  • bei steifen oder halbfesten bündigen Böden: 60°
  • bei Fels: 80°
Wenn der Böschungswinkel überschritten wird, muss die Standsicherheit rechnerisch nachgewiesen werden. Dies muss auch erfolgen, wenn:
  • die Böschung höher als 5,00 m ist,
  • vorhandene Leitungen oder bauliche Anlagen gefährdet werden können oder
  • die Abstände von Fahrzeugen, Baumaschinen und Baugeräten nicht eingehalten werden können.
 Webcode: F360B
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