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Baugruben und Gräben

Unter der Last von Kranen, Fahrzeugen und Baumaschinen, die zu nah am Grubenrand eingesetzt werden, können Böschungen einstürzen.
Berücksichtigen Sie die Sicherheitsabstände?
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Am oberen Baugrubenrand muss ein mindestens 0,60 m breiter Schutzstreifen freigehalten werden.

Bei Baugrubentiefen von mehr als 2,00 m und Böschungswinkel steiler als 60° muss ein mindestens 2,00 m breiter Schutzstreifen abgesperrt werden oder ein dreiteiliger Seitenschutz an der Absturzkante angebracht werden.
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