Baugruben und Gräben
ACHTUNG! Wer nicht eingeloggt ist, erhält keine Auswertung! Wer die Auswertungsfunktion nutzen will, muss anonym oder personalisiert angemeldet sein (Login | Datenschutz). Am oberen Baugrubenrand muss ein mindestens 0,60 m breiter Schutzstreifen freigehalten werden.
Bei Baugrubentiefen von mehr als 2,00 m und Böschungswinkel steiler als 60° muss ein mindestens 2,00 m breiter Schutzstreifen abgesperrt werden oder ein dreiteiliger Seitenschutz an der Absturzkante angebracht werden. |