Allgemein
ACHTUNG! Wer nicht eingeloggt ist, erhält keine Auswertung! Wer die Auswertungsfunktion nutzen will, muss anonym oder personalisiert angemeldet sein (Login | Datenschutz). Vor dem Hintergrund der Fürsorgepflicht des Arbeitgebers ist der Blick auf die persönliche Situation des Beschäftigten erlaubt und angeraten. Der persönliche Kontakt im Rahmen regelmäßiger Mitarbeitergespräche, aber auch die Einbindung der Familienangehörigen in betriebliche Feierlichkeiten erweitern das Bild vom Beschäftigten. Offenheit und gelebte Fürsorge erhöhen die Chance von Dritten auf wichtige Änderungen in der persönlichen Situation einzelner Beschäftigter hingewiesen zu werden. Ein sensibler und vertrauensvoller Umgang mit den gewonnenen Informationen kann beispielsweise durch Hilfsangebote oder arbeitsplatzbezogene Entlastungen eine bedrohliche Erhöhung der körperlichen und seelischen Gesamtbelastung verhindern. Unser Tipp: Nutzen Sie die Gelegenheiten mit Ihren Beschäftigten auch über deren private Lebenssituation zu sprechen. |